Fristende 1. Dezember: Neueinstufung, Altersklassenwechsel und Spielgemeinschaften für den Sommer 2022
Für Spielerinnen und Spieler im Bereich des TVN stehen im Moment und in den nächsten Monaten Matches unter dem Hallendach im Vordergrund, die in den Vereinen für den Sportbetrieb
Verantwortlichen müssen in diesen Tagen allerdings wieder einmal schon weiter vorausdenken: Am 1. Dezember 2021 laufen diverse Fristen in Bezug auf die Sommersaison 2022 aus.
Insbesondere enden in der Wettspielordnung wichtige Meldefristen für die Neueinstufung von Mannschaften (WO § 5 P.4) und den Altersklassenwechsel von Teams (WO §
5 P.6).
Über die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen endet am 1. Dezember ebenfalls die Möglichkeit, Spielgemeinschaften für den nächsten Sommer zu bilden.
Auch Anträge auf Wechsel der Mannschaftsstärke zwischen 6-er und 4-er Mannschaften oder Wechsel des Spieltages zwischen Dienstag und dem Wochenende müssen bis
zum Beginn des Monats Dezember gestellt werden.
Winterhallenrunde 21/22: Spieler-Meldefrist endet am 10.10.2021
Noch bis zum 10.10.2021 haben Sportwarte im Bereich des TVN Zeit, Spieler für die anstehende Winterhallenrunde zu melden. Anschließend kann im Zeitkorridor vom 11. bis 24.10.2021 die
namentliche Meldung der Mannschaften über das NU-Liga-Portal erfolgen.
Stichtag für die dann festzulegende Meldereihenfolge innerhalb der Mannschaften ist die Generali Leistungsklassen-Berechnung vom 6.10.2021. Die Leistungsklassen dieses Datums sind für die
Reihenfolge der namentlichen Mannschaftsmeldung und damit für alle Mannschaftsspiele der Winterhallenrunde 2021/2022 bindend.
Einsatz für anderen Verein im Winter: Anzeige der Mitgliedschaft per NU-Liga ist ausreichend
Um im Winter für einen anderen Club als in der Sommersaison anzutreten, ist es nicht notwendig, eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung zu beantragen.
TVN-WO § 6 – Punkt 3:
„Die Teilnahme an Mannschaftsspielen für einen anderen Verband oder Verein in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. berührt die Spielberechtigung nicht.“
Vielmehr reicht es also aus, im NU-Liga-System eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein einzupflegen, für den in der WHR gespielt werden soll.
Eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung mit Freigaben muss nur zur Sommersaison über das NU-System beantragt werden.
Einsatz für anderen Verein in der WHR: Anzeige der Mitgliedschaft per NU-Liga ist ausreichend
Im Vorgriff auf die namentlichen Meldungen für die anstehende Winterhallenrunde 21/22 möchte das zuständige Sportbüro des TVN gerne noch einmal auf die häufige missverstandene Regelung in
Bezug auf den Einsatz für einen anderen Verein als im Sommer hinweisen:
Um im Winter für einen anderen Klub als in der Sommersaison anzutreten, ist es nicht notwendig, eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung zu beantragen.
TVN-WO § 6 – Punkt 3:
„Die Teilnahme an Mannschaftsspielen für einen anderen Verband oder Verein in der Zeit vom 01.10 bis zum 31.03. berührt die Spielberechtigung nicht.“
Vielmehr reicht es also aus, im NU-Liga-System eine zusätzliche Mitgliedschaft in dem Verein einzupflegen, für den in der WHR gespielt werden soll.
Eine neue Spiellizenz/Spielberechtigung mit Freigaben muss nur zur Sommersaison über das NU-System beantragt werden.