DTB: Aussetzung der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung noch bis 31. März 2021
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2020 bis zum 31. März 2021 zu
verlängern (bisher 28. März). Ab April wird die Ranglisten- und Leistungsklassenwertung wieder aufgenommen.
Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen nur noch bis 31. März 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind
internationale Turniere. Ab dem 1. April 2021 kann der nationale Turnier- und Wettspielbetrieb mit Ranglisten- und Leistungsklassenwertung im Rahmen der geltenden Landesverordnungen wieder
aufgenommen werden.
Motivationsaufschlag ruht weiter bis 30. Juni 2021
Der DTB möchte damit bereits jetzt die Weichen für einen flexiblen Start des Turnier- und Mannschaftsspielbetriebs stellen, sobald der Wettkampfsport im Amateurbereich wieder zugelassen wird.
Damit sich aus etwaigen regionalen Unterschieden keine Nachteile für Spieler*innen ergeben, in deren Landesverband noch keine behördliche Freigabe vorliegt, wird der Motivationsaufschlag bei
Inaktivität bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt.
Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, zukünftig weitere Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali
Leistungsklassenwertung vorzunehmen.
DTB: Verlängerung der Aussetzung der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 zu
verlängern (bisher 31. Januar). Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID 19-Pandemie Rechnung getragen werden.
Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 14. Februar 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind
internationale Turniere.
Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält
DTB: Erneute Verlängerung der Aussetzung der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, die bestehenden Beschlüsse vom 3. und 10. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 zu
verlängern (bisher 10. Januar). Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie Rechnung getragen werden.
Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 31. Januar 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind
internationale Turniere.
Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, zukünftig weitere Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali
Leistungsklassenwertung vorzunehmen.
DTB: Verlängerung der Aussetzung der Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung bis 10. Januar 2021
Der Ausschuss für Ranglisten und Leistungsklassen hat in Abstimmung mit dem DTB-Präsidium entschieden, den bestehenden Beschluss vom 10. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 zu verlängern
(bisher 3. Januar). Damit soll den bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie Rechnung getragen werden
Somit gilt, dass die Ranglisten- und Generali Leistungsklassenwertung für nationale Turniere sowie von Mannschaftsspielen bis 10. Januar 2021 ausgesetzt wird. Ausgenommen hiervon sind
internationale Turniere.
Der Deutsche Tennis Bund wird die Entwicklung der Corona-Pandemie weiterhin intensiv verfolgen und behält sich vor, weitere zeitliche Anpassungen bei der Ranglisten- und Generali
Leistungsklassenwertung vorzunehmen.
DTB-Präsidium mit Beschlüssen zum Wettspielbetrieb
Das Präsidium des Deutschen Tennis Bundes hat wie angekündigt zur aufgrund der Coronakrise ausgesetzten Wertung der Ranglisten- und LK-Ergebnisse aus Turnier- und Wettspielbetrieb sowie zu
den Regionalligen erneut beraten und entschieden. Die Beschlüsse des obersten Gremiums im Dachverband finden Sie hier im Überblick.
In der Sitzung des Präsidiums am Wochenende wurden in Bezug auf die Wertung der Ranglisten- und LK-Ergebnisse aus Turnier- und Wettspielbetrieb sowie in Bezug auf die Regionalligen wie folgt
beraten und entschieden:
• Das Präsidium begrüßt die mögliche Aufnahme des Wettspielbetriebs in den Landesverbänden. Das Präsidium hält fest, dass ab dem 08.06.2020 wieder Ranglisten- und LK-Wertungen
erfolgen werden, auch wenn ggfs. zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Wettspielbetrieb in den Landesverbänden aufgenommen werden oder nicht möglich sein sollte.
• Der Aufstieg in die Bundesligen aus den Regionalligen, sofern dort die Wettspiele ausgetragen werden, erfolgt auf Grundlage der Wettspielordnung des DTB. Gleiches gilt für die
Austragung der Finalrunden zu den Deutschen Meisterschaften der Vereine (Senioren).
• Über die mit dem Aufstieg aus den Regionalligen verbundene Aufstockung der entsprechenden Bundesligen entscheiden die zuständigen Gremien nach Abschluss der Saison.
Wie werden die Regionalligen 2020 aussehen?
Die Tennis-Bundesliga-Saison 2020 ist komplett abgesagt worden: Damen, und Herren, jeweils mit Erster und Zweiter Liga, dazu die Herren 30 konnten wegen der Corona-Pandemie nicht antreten.
Die Regionalligen dürfen noch hoffen, sie warten aber schon seit Wochen auf die Beantwortung der Frage, ob sie auch in die jeweilige Bundesliga aufsteigen können.
Das DTB-Präsidium musste seine Sitzungen mehrmals verschieben und wird die Frage des Aufstiegs nun am 22. und 23. Mai entscheiden sowie die Frage klären, ob in den anderen Altersklassen die
Austragung der Endrunden um die Deutsche Vereinsmeisterschaft stattfinden wird. Die Regionalliga-Spielzeit 2020 soll in allen Altersklassen eine „Übergangssaison“ sein – ohne Absteiger.
Der Spielplan sieht bisher den 10. Juni und 11. Juni (Fronleichnam) als Starttermin vor. Alles Weitere müssen die Spielausschüsse der jeweiligen Regionalligen entscheiden.
Die Aufteilung der Regionalligen
Die Regionalligen sind vom DTB in vier regionale Gruppen aufgeteilt: West mit Vereinen der Verbände Mittelrhein, Westfalen und Niederrhein,
Nord-Ost (Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen, Nord-West, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein), Süd-West (Baden,
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Württemberg) und Süd-Ost (Bayern, Sachsen, Thüringen).
Die Damen spielen DTB-weit in den Altersklassen offen, 30, 40, 50, 60 und 65 Jahre, die Herren in den Klassen offen, 30, 40, 50, 55, 60, 65, 70 und 75.
Der Niederrhein ist in allen Altersklassen vertreten: nach den bisherigen Meldungen in den sechs Damen-Ligen mit 19 TVN-Mannschaften und den neun Herren-Ligen mit 29 Teams.
Die bisherigen Spielpläne mit den vor Wochen gemeldeten Mannschaften und Namenslisten finden Sie HIER – Änderungen sind möglich.
Zwangspause für NRW-Vereinssport verlängert
Die Hoffnungen auf einen vorsichtigen Start in den Vereinssport haben sich zum Bedauern des Landessportbundes NRW noch nicht erfüllt.
„Natürlich respektieren wir die aktuellen Beschlüsse der Politik. Doch für unsere Vereine und Verbände, die für einen Wiedereinstieg gut vorbereitet sind, ist diese Verlängerung der Zwangspause
bedauerlich“, kommentierte LSB-Präsident Stefan Klett am heutigen Freitagabend die Entscheidung der Gesprächsrunde von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten/*innen der
Länder.
„Zu den Qualitäten unserer Sportlerinnen und Sportler gehört Geduld. Aber wir gehen nun fest davon aus, dass am 6. Mai im nächsten Austausch in Berlin auch für den organisierten Sport positive
Entscheidungen getroffen werden. Die Rückkehr zu geregelten Bewegungsangeboten sollte, gerade aus Gesundheitsgründen, wirklich zeitnah kommen“, ergänzt Stefan Klett.
Der SMK-Beschluss zum Thema „Wiederaufnahme des Sportbetriebs“:
Die Verbreitung des Corona-Virus in Deutschland hat seit Mitte März dazu geführt, dass Bund und Länder einschneidende Beschränkungen im Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger verfügen und
durchsetzen mussten. Ziele sind dabei, Menschen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schützen und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, dass das Gesundheitssystem in Folge einer sprunghaften
Ausweitung der Infektionen nicht überlastet wird. Diesen Zielen bleibt die Sportministerkonferenz (SMK) bei ihren Vorschlägen weiterhin verpflichtet. In den meisten Ländern ist gemäß den gültigen
Verordnungen zur Bekämpfung des Corona Virus der Sportbetrieb nahezu vollständig untersagt. Die Bevölkerung insgesamt, aber auch die Sportverbände, Sportvereine und Sporttreibenden haben dies bislang
in großer Solidarität mitgetragen. Bereits jetzt unterstützen Bund, Länder und Kommunen den Sport und die Vereine mit unterschiedlichsten Maßnahmen, damit auch sie die wirtschaftlichen Folgen
bewältigen können. Der Sport leistet auch und gerade in angespannten Zeiten seinen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zur Erhaltung von Gesundheit und Mobilität und damit zur Lebensqualität
der Bürgerinnen und Bürger. Er muss daher in für die Gesamtsituation verantwortlicher Form schrittweise wieder ermöglicht werden. Neben Bund, Ländern und Kommunen sind vor allem auch der DOSB und
seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, ihre Beiträge zu einer verantwortlichen Wiederaufnahme
• sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
• kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
• die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
• die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
• Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
• eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt, • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
• Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
• keine Zuschauer zugelassen werden. b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für
sinnvoll erachtet.
Der DOSB setzt mit den von ihm weiter zu entwickelnden zehn Leitplanken einen sportfachlichen Rahmen zur Umsetzung des SMK Beschlusses und die Grundlage für die von den Fachverbänden zu erarbeitenden
sportartspezifischen Empfehlungen. Die Landessportbünde und Landesfachverbände sollen die Sportvereine auf dieser Grundlage dahingehend unterstützen, wie ein sportartspezifisches Training unter
strenger Einhaltung des hier vorgegebenen Rahmens umgesetzt werden kann.
Coronavirus: DTB schreibt an wichtige Politiker
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation
durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt.
Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen
Alltag. „Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der
Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“,
heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter, Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde.
COVID-19: Infos zu Turnieren national und international
Wimbledon ist abgesagt, deutsche Turniere fallen aus oder sind auf unbestimmte Zeit verschoben: Die Ausbreitung des Coronavirus hat weitreichende Auswirkungen auf den Tennissport. Der DTB
gibt einen Überblick von der Profi-Tour bis hin zum Punktspielbetrieb.
DTB appelliert an die Politik: Auch in Corona-Zeiten kann Tennis gespielt werden
Die Bundesregierung hat die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie mit kleinen Lockerungen bis zum 3. Mai verlängert. In zwei Wochen soll es eine erneute Bewertung der Situation
durch die Politik geben. Parallel hat sich der Deutsche Tennis Bund (DTB) am Dienstag mit einem Schreiben an relevante politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene gewandt.
Hierin wies er auf die Besonderheiten bei der Ausübung der Individualsportart Tennis im Freien hin und betonte ihre Vorteile bei einer schrittweisen Rückkehr in den sport-gesellschaftlichen
Alltag. „Tennis kann, gerade in der jetzigen Jahreszeit, als Individualsport im Freien ausgeübt werden. Eine Kontaminierung durch das Spielgerät ist nicht möglich. Körperkontakt ist nicht Teil der
Sportart Tennis. Nach wie vor absolut notwendige Infektionsschutzmaßnahmen können umgesetzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem an das Bundekanzleramt, Regierungsvertreter,
Landesregierungen und die zuständigen Gesundheitsministerien verschickt wurde. Des Weiteren werden in dem Papier sieben Punkte genannt, unter deren strenger Beachtung die Ausübung des Tennissports
möglich erscheine:
„1. Der Mindestabstand zu anderen Spielern von mindestens 1,5 m muss durchgängig, also beim Betreten und Verlassen des Platzes, beim Seitenwechsel und in den Pausen eingehalten
werden.
2. Die Spielerbänke sind mit einem genügenden Abstand (mindestens 1,5m) zu positionieren.
3. Auf den bisher obligatorischen Handshake wird verzichtet.
4. Die Nutzung der Clubgaststätten richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Verordnungen für die Gastronomie.
5. Die Nutzung von Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung. Desinfektionsmittel werden zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich
Einweg-Papierhandtücher zu verwenden.
6. Der Trainingsbetrieb und die Durchführung der Mannschaftsspiele erfolgen ebenfalls unter Berücksichtigung der unter Ziffer 1 bis 5 genannten Bedingungen.
7. Jeder Verein benennt einen Corona-Beauftragten zur Sicherstellung aller Vorschriften.“
Dem Verband mit seinen 1,4 Millionen Mitgliedern gehe es in dem Schreiben nicht darum, „einen Sonderweg für den Tennissport [zu] gehen. Aber durch seine beschriebenen Vorteile als
Individualsportart in weitläufigen, großzügigen und sich im Freien befindlichen Sportanlagen sind Möglichkeiten gegeben, ernsthaft über eine schrittweise Wiederaufnahme des Tennisbetriebs
nachzudenken.“
Im Nachbarland Österreich hatte die Regierung unlängst bekannt gegeben, dass die Tennisanlagen und -plätze im Freien zum 1. Mai eröffnet werden.
IV. Information für den NRW-Sport in der Coronakrise, 08.04.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,
kurz vor den Ostertagen melden wir uns mit weiteren Informationen bei Ihnen. Die Kernnachrichten lauten:
" Das Verfahren zur Vergabe der 10 Millionen Euro Soforthilfe steht (siehe unten)! " Die Übungsleiterförderung wird um 40 Prozent aufgestockt (siehe unten)!
Damit ist es gelungen, gegenüber unserer letzten Information vom 03.04.2020 weitere 3 Millionen Euro Sonderhilfe für die Sportvereine in NRW zu sichern. Das Baukastensystem zur Bewältigung
von Notlagen der Vereine in der Coronakrise erhält damit ein neues Element.
Die Corona-Krise und der Grand Slam
Wimbledon 2020 fällt aus, die French Open in Paris sind erst im Herbst, auch die US Open könnten verschoben werden: Das Corina-Virus wirbelt die internationale Turnierszene immer weiter
durcheinander, bis hin zu den drei noch ausstehenden Grand-Slam-Events.
Die Ausbreitung des Coronavirus hat immer weitreichendere Auswirkungen auf den Tennissport, von Profiturnieren der WTA- und ATP-Tour bis hin zu LK-Turnieren im eigenen Tennisclub. Hier
finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Stand zu den unterschiedlichen Turnieren und Ligen.
Zur DTB-Homepage mit den aktuellen Informationen geht es HIER.
Neue Website des DTB rund um das Coronavirus
In der vergangenen Woche hat der Deutsche Tennis Bund in enger Zusammenarbeit mit der Tennis Deutschland Service GmbH die
Initiative „wirhelfentennis.de“ ins Leben gerufen und mit der Website www.wirhelfentennis.de eine zentrale Anlaufstelle für Vereine, Trainer und Spieler während der Corona-Krise geschaffen.
Durch die Bündelung der Ressourcen des DTB und der Landesverbände sollen diese Zielgruppen mit relevanten Informationen
rund um die nun aufkommenden Fragestellungen versorgt werden. Die Plattform soll Vereine, Trainer und Spieler mit rechtlichen Hintergründen zur aktuellen Situation unterstützen und zur Solidarität
untereinander aufrufen. Auch sollen dort Anregungen zu finden sein, wie die tennisfreie Zeit bestmöglich genutzt werden kann, damit der Kontakt innerhalb der Tennisgemeinschaft weiterhin bestehen
bleibt.
Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus
Um die Gesundheit und Sicherheit aller Mitglieder, Spieler, Funktionäre und Mitarbeiter des DTB und seiner Landesverbände zu gewährleisten, hat der DTB Maßnahmen festgelegt und den
Landesverbänden empfohlen.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 folgende
Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und
Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und
Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur
Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung
der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
-Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche
Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
- Spielplätze.
III. Zu verbieten sind
- Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten
Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer
Glaubensgemeinschaften.
IV. Zu erlassen sind
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken
(zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
- in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in
den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
- Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der
Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und -hinweise
- Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
- Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind
Die Auswirkungen des Corona - Virus auf den Tennissport
Die Ausbreitung des Corona-Virus hat immer weitreichendere Auswirkungen auf den Tennissport, von Profiturnieren der WTA- und ATP-Tour bis hin zu LK-Turnieren im eigenen Tennisclub. Hier
finden Sie eine Übersicht des DTB über den Stand (15. März) zu den unterschiedlichen Turnieren und Ligen.
Die Maßnahmen des TVN (Stand 15. März) finden Sie hier auf dieser Homepage oben rechts unter dem Punkt Verbands-News. Foto: DTB
ATP World Tour und ATP Challenger Tour
Die ATP hat in einer Mitteilung vom 12. März bekannt gegeben, dass ab sofort bis zum 26. April keine Turniere der ATP und ATP Challenger Tour stattfinden. Betroffen sind dadurch die ATP-Turniere in
Indian Wells, Miami, Houston, Marrakesch, Monte Carlo, Barcelona und Budapest.
WTA-Turniere
Die WTA-Tour ist betroffen von den Absagen der Turniere von Indian Wells (11.-22. März) und Miami (24. März - 4. April). Zudem hat die Vereinigung das WTA 125-Turnier in Guadalajara (16.-21. März),
das Event in Charleston (4.-12. April) und das WTA International (6.-12. April) in Bogota abgesagt.
International Tennis Federation (ITF)
Die ITF verschiebt alle Turniere im Herren- und Damenbereich. Dies gilt ausnahmslos für ITF World Tennis Tour, ITF World Tennis Tour Juniors, die UNIQLO Wheelchair Tennis Tour, ITF Beach Tennis World
Tour und die ITF Seniors Tour. Die Situation wird wöchentlich überprüft, bis zum Montag, 20. April, finden aber definitive keine ITF-Events statt.
Davis Cup- und Fed Cup-Finals
Die vom 14. bis zum 18. April geplanten Fed Cup-Finals sind auf einen noch zu benennenden Termin verschoben.
Die Davis Cup-Finals vom 23. bis zum 29. November in Madrid sollen nach derzeitigem Kenntnisstand wie geplant stattfinden.
Tennis Europe-Turniere
Analog zur ATP verschiebt auch Tennis Europe (TE) alle Turniere bis zum 26. April. Ab sofort werden alle Events der Tennis Europe Junior Tour ausgesetzt.
Bundesligen
Die 1. Damen-Bundesliga hat ihren ersten Spieltag am 3. Mai. Zum heutigen Zeitpunkt (13. März) wird davon ausgegangen, dass die Spiele wie geplant stattfinden. Gleiches gilt für die 2.
Damen-Bundesliga Süd (Spielstart 1. Mai) sowie die 2. Damen-Bundesliga Nord (Spielstart 10. Mai).
Auch im Herrenbereich wird weiter mit der planmäßigen Durchführung der höchsten deutschen Ligen gerechnet: Die 1. Tennis Point-Bundeliga hat ihren Saisonstart am 5. Juli, die 2. Bundeliga Süd und
Nord jeweils am 12. Juli.
Mannschaftspunktspiel- und Wettspielbetrieb sowie LK-Turniere
Der DTB empfiehlt seinen Landesverbänden, den Punktspiel- und Turnierspielbetrieb bis zum 26. April einzustellen. Um eine Gleichberechtigung aller Landesverbände darzustellen, unabhängig ob Turniere
gespielt oder abgesagt werden, werden ab 16. März bis zum Ablauf des 26. April keine Ranglisten- und LK-Ergebnisse erfasst.
Fortbildungen und Sitzungen
Im Zeitraum ab sofort bis zum 22. April werden alle Sitzungen der DTB-Gremien abgesagt. Sämtliche Aus- und Fortbildungen im Lehrwesen werden bis zum 26. April nicht stattfinden.